Kosten

Die Kosten fĂĽr Gutachten und Dienstleistungen werden wie folgt berechnet.
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Honorierung nach den Bestimmungen des Gesetzes, entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Bei Privatgutachten wird das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit entsprechend dem tatsächlich entstehenden Aufwand unter Zugrundelegung der nachfolgend aufgeführten Honorarsätze abgerechnet:

Tätigkeit ohne USt. inkl. USt.
Sachverständiger je Stunde 160,00 € 190,40 €
qualifizierte Hilfskraft je Stunde 60,00 € 71,40 €
Schreibkraft je Stunde 30,00 € 35,70 €
Fahrtkosten je gefahrenen km 0,80 € 0,95 €
Fotokopien je Stück 0,15 € 0,18 €
Fotos je Stück 2,10 € 2,50 €

In speziellen Fällen ist die Vereinbarung von Festhonoraren möglich. Dies bedarf aber einer gesonderten Abstimmung.