Kosten
Die Kosten fĂĽr Gutachten und Dienstleistungen werden wie folgt berechnet.
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Honorierung nach den Bestimmungen des Gesetzes, entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Bei Privatgutachten wird das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit entsprechend dem tatsächlich entstehenden Aufwand unter Zugrundelegung der nachfolgend aufgeführten Honorarsätze abgerechnet:
Tätigkeit |
ohne USt. |
inkl. USt. |
Sachverständiger je Stunde |
160,00 € |
190,40 € |
qualifizierte Hilfskraft je Stunde |
60,00 € |
71,40 € |
Schreibkraft je Stunde |
30,00 € |
35,70 € |
Fahrtkosten je gefahrenen km |
0,80 € |
0,95 € |
Fotokopien je StĂĽck |
0,15 € |
0,18 € |
Fotos je StĂĽck |
2,10 € |
2,50 € |
In speziellen Fällen ist die Vereinbarung von Festhonoraren möglich. Dies bedarf aber einer gesonderten Abstimmung.
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